VERKAUF IM BESTEHENDEN ZUSTAND

Nicht fahrbereites Elektroauto verkaufen

Ihr E-Auto lässt sich nicht mehr starten oder steht seit längerer Zeit? Für eine Verkaufsanfrage muss es nicht fahrbereit sein. Entscheidend sind vollständige Angaben zu Zustand und Standort.

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Premium-Visualisierung zum nicht fahrbereit eines Elektroautos

Fahrbereit und rollfähig unterscheiden

Ein Auto kann nicht mehr fahren, sich aber noch rollen lassen. Umgekehrt können etwa blockierte Räder den Transport erschweren. Beschreiben Sie nur, was Sie bereits wissen. Sie müssen das Fahrzeug für Ihre Anfrage nicht selbst bewegen oder technische Prüfungen durchführen.

Den Standort genau beschreiben

Eine Tiefgarage mit begrenzter Höhe, ein enger Innenhof oder ein Stellplatz ohne direkte Zufahrt kann für die Abholung relevant sein. Nennen Sie solche Besonderheiten und ob ein Fahrzeugschlüssel vorhanden ist. Die konkrete Logistik besprechen wir vor einer Zusage.

Verkauf auch nach längerer Standzeit

Wenn das Auto länger abgestellt war, ergänzen Sie ungefähr die Dauer und den letzten bekannten Betriebszustand. Auch fehlende Unterlagen, demontierte Teile oder abgelaufene Hauptuntersuchung sollten Sie angeben. So lässt sich die Anfrage ohne unnötige Rückfragen einordnen.

Fragen zu Ihrem Fahrzeugverkauf

Holen Sie ein Auto aus einer Tiefgarage ab?

Bitte nennen Sie Einfahrtshöhe, Zufahrt und Stellplatzsituation. Ob und unter welchen Bedingungen eine Abholung möglich ist, klären wir individuell.

Kann ich ein abgemeldetes Fahrzeug anbieten?

Ja. Teilen Sie den Zulassungsstatus und die vorhandenen Fahrzeugunterlagen mit.

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Ihr E-Auto hat einen Defekt.
Der Verkauf muss keiner sein.

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In Ruhe entscheiden.

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