Vom auffälligen Geräusch bis zum Ausfall
Für die Anfrage ist relevant, ob das Fahrzeug noch fährt, nur eingeschränkt Leistung abgibt oder sich gar nicht mehr bewegen lässt. Ergänzen Sie bekannte Geräusche, Warnmeldungen und einen vorhandenen Werkstattbefund. Eine vermutete Ursache darf dabei ausdrücklich offenbleiben.
Die Fahrzeugvariante macht einen Unterschied
Nennen Sie möglichst die genaue Modellvariante und die Antriebsart. Bei einem Fahrzeug mit mehreren Antriebseinheiten ist ein vorhandener Befund zur betroffenen Einheit hilfreich. Auch bereits ausgebaute Teile oder begonnene Reparaturarbeiten gehören in die Beschreibung.
Transport vorab abstimmen
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, besprechen wir die Abholung nach Vereinbarung. Geben Sie an, wo es steht und ob es nach Ihrem Kenntnisstand rollfähig ist. So können die notwendigen Details vor der Übergabe geklärt werden.
Fragen zu Ihrem Fahrzeugverkauf
Kann ich ein E-Auto mit ausgebautem Motor anbieten?
Ja, eine Anfrage ist möglich. Benennen Sie fehlende beziehungsweise ausgebaute Teile und ob diese zum Fahrzeug gehören.
Muss das Auto noch fahren können?
Nein. Nicht fahrbereite Fahrzeuge können ebenfalls angefragt werden. Der Zugang zum Standort und die Transportbedingungen werden separat abgestimmt.

